Steuerberatung


Die Kanzleileistungen lassen sich unterteilen in die Gestaltungsberatung, die Deklarationsberatung und die Durchsetzungsberatung. 

 

Diese Tätigkeiten stellen so genannte Vorbehaltsaufgaben der klassischen Steuerberatung dar. Leistungen dieser Art dürfen also ausschließlich von Steuerberatern erbracht werden. Dazu zählen etwa

 

Im Bereich der Steuererklärungen / - Anmeldungen

  • Erstellung betrieblicher Steuererklärungen (Körperschaftsteuer-, Umsatzsteuer-, Gewerbesteuer-Erklärungen, Gewerbesteuer-Zerlegung)
  • Anfertigung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Kapitalertragsteuer-Anmeldungen

im Bereich des Abschlusswesens

  • Erstellung von Steuerbilanzen nach § 4 (1) EStG
  • Erstellung von Handelsbilanzen nach § 5 EStG
  • Ableitung des Steuerbilanzergebnisses nach § 60 EStDV bzw. wahlweise Erstellung einer gesonderten Steuerbilanz aus der Handelsbilanz
  • Veröffentlichung oder Hinterlegung von Bilanzen beim Bundesanzeiger
  • Anfertigung handelsrechtlicher Anhänge und/oder Lageberichte
  • Anfertigung der Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 (3) EStG für nicht Buchführungspflichtige

im Bereich des Steuerverfahrens

  • Prüfung von Verwaltungsakten, insbesondere Steuerbescheiden 
  • Anfechtung von Verwaltungsakten und Steuerbescheiden
  • Vertretung im außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren (Einspruch, Klage)
  • Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung von Betriebsprüfungen / Sozialversicherungsprüfungen
  • Berichtigung von Steuererklärungen

 

Daneben dürfen Steuerberater auch im Bereich der gestaltenden Steuerberatung tätig werden. Planungen und Erwartungen stehen bei der gestaltenden Steuerberatung im Mittelpunkt und eröffnen Gestaltungsmöglichkeiten, um gemeinsam mit dem Mandanten die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft zu stellen. Zu nennen wären u.a.

  • Steuergestaltungsberatung (z.B. zur Rechtsformwahl, Steuerklassenwahl etc.)
  • Beratung zur Grundsteuer, Grunderwerbsteuer, Einheitswertfeststellungen
  • Unterstützung bei Vertragsentwürfen (soweit steuerbezogene Aspekte)
  • Prüfung der Angemessenheit festgesetzter Steuervorauszahlungen und deren Anpassung und Anfechtung/Korrektur
  • Steuerplanung und Vorschau auf zukünftige Steuerzahlungen
  • Optimale Nutzung von Bewertungswahlrechten
  • Ausnutzung steuerlicher Sondervorschriften (z.B. Sonderabschreibungen, erhöhter Abschreibungen und Abzugsbeträge)
  • allgemeine einzelfallorientierte Steuerberatung (z.B. zum Schenkungsteuerrecht)
  • gutachterliche Stellungsnahmen